02.10.06
PARITYERP bildet Meldungen an Elektro-Altgeräte-Register ab
Im März 2005 ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten in Kraft getreten. Eine Konsequenz daraus ist, dass jeder seit 24. März 2006 seine alten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben kann.
Eine weitere Folge ist jedoch die Verpflichtung für alle betroffenen Hersteller, Importeure und auch Händler, sich im Elektro-Altgeräte-Register (EAR) registrieren zu lassen, eine entsprechende Registriernummer zu führen und alle ab diesem Datum produzierten und in Verkehr gebrachten Waren zu melden.
Gut zu wissen, dass PARITYERP ab R4.2 die entsprechende Grundfunktionalität zur Abbildung dieser Erfordernisse gemäß Elektronikgerätegesetz (ElektroG) im Standard enthält.
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